
Eine Eheschließung in Thailand erfolgt vor dem thailändischen Standesbeamten eines Bezirksamtes (Amphur). Sie können überall in Thailand zum Bezirksamt gehen, um ihren Partner zu heiraten, doch bei der lokalen Behörde in Bangrakm nahe der Silom Road, sind Ausländer wohl bekannt und sie benötigen keine Üersetzung der Unterlagen. Eine Eheschließung nach buddhistischen Ritual entspricht nicht den gesetzlichen Erfordernissen und wird in Deutschland nicht anerkannt.
Die Voraussetzungen, die ein thailändischer Staatsangehöriger nach seinem Heimatrecht für ein Eheschließung erfüllen muss, sind folgende Dinge:
- Das gesetzliche Mindestalter des / der thailändischen Verlobten von 20 Jahren
- Volle Geschäftsfähigkeit
- Kein verwandtschaftliches Verhältnis der Verlobten zueinander
- Ledigkeit bzw. rechtskräftige Auflösung einer früheren Ehe, wobei der / die Thailänder/in nach einer Scheidung 310 Tagen warten muss
- Ehefähigkeitszeugnis und Konsularbescheinigung, welches sich der / die Thailänder/in bei dem Bezirksamt besorgen muss, bei dem sie gemeldet ist, oftmals also in der Provinz.
Folgende Unterlagen des / der thailändischen Partner/in müssen von einem in Deutschland vereidigten Übersetzer ins Deutsche übersetzt und beglaubigt werden:
- Thailändischer Personalausweis (Bat Prachachon) bzw. den Reisepass
- Geburtsurkunde
- Auszug aus dem Hausregister (Tabien Ban)
- Ledigkeitsbescheinigung, die nicht älter als 6 Monate sein darf, bzw. Scheidungsurkunde oder Sterbeurkunde des ehemaligen Ehepartners
Die Botschaft selbst übersetzt keine Dokumente mehr. Sie müssen sich also an die Übersetzungsbüros wenden, die von der Deutschen Botschaft zugelassen sind.
Nun geht es zur Deutschen Botschaft. Hier muss der deutsche Mann oder die deutsche Frau das eigene Ehefähigkeitszeugnis beantragen. Dieses wird vom Standesamt in der Gemeinde, in der der Antragsteller wohnt, ausgestellt. Die Botschaft leitet es an das Standesamt weiter. Der Standesbeamte muss prüfen, ob die gesetzlichen Vorschriften für die Heirat überhaupt erfüllt sind. Dazu sind folgende Unterlagen über die Botschaft nach Deutschland zu senden.
Unterlagen des deutschen Partners:
- Personalausweis oder Reisepass
- Meldebescheinigung bzw. Abmeldebescheinigung aus Deutschland
- Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch
- Scheidungsurteil der früheren Ehe mit Rechtskraftvermerk beziehungsweise die Sterbeurkunde des früheren Ehegatten / Ehegattin
Unterlagen des / der thailändischen Partner/in:
- Der Reisepass oder Personalausweis
- Geburtsurkunde
- Auszug aus dem Hausregister (Tabien Ban)
- Ledigkeitsbescheinigung, die nicht älter als 6 Monate sein darf, bzw. Scheidungsurkunde oder Sterbeurkunde des ehemaligen Ehepartners
- Falls der / die Thailänder/in früher verheiratet war, das gerichtliche Scheidungsurteil der früheren Ehe bzw. der Sterbeurkunde des früheren Ehepartners
Diese Unterlagen müssen, wie zuvor oben beschrieben, ins Deutsche übersetzt werden . Ob der Standesbeamte in Deutschland auch eine Legalisierung verlangt, ist unterschiedlich. Die Deutsche Botschaft benötigt hierzu 6-8 Wochen, doch wundern sie sich nicht, wenn es in Einzelfällen vier Monate dauert, denn auch thailändische Behörden sind daran beteiligt.
Haben sie alle benötigten Dokumente, Übersetzungen und eventuell verlangte Beglaubigungen bekommen, dann erst können und müssen sie bei der Botschaft den Antrag auf Erteilung des eigenen Ehefähigkeitszeugnisses stellen. Der ganze Vorgang kann bis zu 2-3Monaten dauern. Wenn Ihr Ehefähigkeitszeugnis eingetroffen ist.
Wenn sie als Ehepaar in Deutschland wohnen und dann bei ihrem Bezirksstandesamt heiraten wollen, sind die vorzulegenden Unterlagen ihres Thaipartners fast dieselben. Ihr thailändischer Partner benötigt alle zuvor genannten Unterlagen (wie für die Heirat in Thailand) und zusätzlich müssen diese Dokumente von der Deutschen Botschaft noch legalisiert werden. Je nach der Menge der eingegangenen Anträge kann das bis zu acht Wochen dauern kann. Wenn diese Unterlagen fertig sind, unterscheidet sich der Weg ins Eheglück nicht von dem zwischendeutschen Partnern.
Doch erst einmal muss ihre thailändische Freundin oder der Freund nach Deutschland einreisen und dazu benötigt sie /er bekanntlich ein Visum. Lassen sie sich wieder einmal viel Zeit, denn die Botschaft weist extra darauf hin, dass die Einreise eines/einer thailändischen Staatsangehörigen nach Deutschland zum Zwecke der Eheschließung mit einem Touristenvisum (Schengenvisum) nicht zulässig ist. Ihre Freundin benötigt ein „Visum zu Familienzusammenführung“. Unter zwei Monate Bearbeitungszeit geht es nicht, vielleicht dauert es auch länger. Das Antragsformular erhalten sie am Eingang der Deutschen Botschaft, sowie zum Herunterladen von deren Webseite. Füllen sie es vollständig aus, kopieren sie alle Dokumente zweimal und besuchen die Visumabteilung der Botschaft.
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