Monatsarchiv für März 2008

Mrz 05 2008

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Dave

Geld in Thailand – thailändische Währung Baht

Abgelegt unter Wirtschaft

Geld in Thailand

Die heutige thailändische Währung ist der Baht abgekürzt THB. Ein Baht unterteilt sich in 100 Satang. 25 Satang sind ein Salüng. Die Banknoten haben den Wert 10, 20, 50, 100, 500, 1000 Baht. Allerdings sind die 10 Baht-Scheine nicht mehr im Umlauf. Als Kleingeld bekommt man für gewöhnlich 1-, 5- und 10-Baht-Münzen. Auf den Banknoten ist das Bild des neunten thailändischen Königs abgedruckt. Das Symbol für den Baht ist ein durchgestrichenes „B“.

Der Wechselkurs für Banken ist amtlich festgelegt und wird im Wirtschaftsteil der Tageszeitungen abgedruckt. Er gilt bei den offiziellen Wechselstellen auf dem Bangkok Flughafen genauso wie bei den Zweigstellen auf dem Land. Seit der Einführung des Euros schwankt der Wechselkurs zwischen 40 und 50. Der aktuellen Währungskurs liegt bei 47,50.

Jede Wechselstube zahlt etwas weniger. Man sollte nach dem Wechselkurs fragen und mit anderen Wechselstuben vergleichen. In Hotels sollte man jedoch nur im Notfall Geld tauschen, da der Kurs generell schlechter ist.

Auch bargeldlos kann man mittlerweile überall in Thailand bezahlen. Kreditkarten werden von den meisten Hotels, Restaurants und Geschäften, Reisebüros und Fluggesellschaften akzeptiert. Vielfach gibt es Geldautomaten (ATM) an denen man mit Kreditkarte Geld abheben kann. Wer keine Kreditkarte hat, kann die EC-Karte nehmen. Allerdings kann es ab und zu vorkommen, dass die Karte vom Geldautomat nicht angenommen wird. Dann geht man zum nächsten Automaten. In den meisten Fällen klappt es dann auch.

 Vor dem Urlaub kann man auch Reiseschecks kaufen. Diese werden wie Bargeld gehandhabt und werden von Hotels, Restaurants und Geschäften akzeptiert.

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Mrz 01 2008

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Ning

Heiraten in Thailand

Abgelegt unter Recht

Heirat in Thailand

Eine Eheschließung in Thailand erfolgt vor dem thailändischen Standesbeamten eines Bezirksamtes (Amphur). Sie können überall in Thailand zum Bezirksamt gehen, um ihren Partner zu heiraten, doch bei der lokalen Behörde in Bangrakm nahe der Silom Road, sind Ausländer wohl bekannt und sie benötigen keine Üersetzung der Unterlagen. Eine Eheschließung nach buddhistischen Ritual entspricht nicht den gesetzlichen Erfordernissen und wird in Deutschland nicht anerkannt.

Die Voraussetzungen, die ein thailändischer Staatsangehöriger nach seinem Heimatrecht für ein Eheschließung erfüllen muss, sind folgende Dinge:

  1. Das gesetzliche Mindestalter des / der thailändischen Verlobten von 20 Jahren
  2. Volle Geschäftsfähigkeit
  3. Kein verwandtschaftliches Verhältnis der Verlobten zueinander
  4. Ledigkeit bzw. rechtskräftige Auflösung einer früheren Ehe, wobei der / die Thailänder/in nach einer Scheidung 310 Tagen warten muss
  5. Ehefähigkeitszeugnis und Konsularbescheinigung, welches sich der / die Thailänder/in bei dem Bezirksamt besorgen muss, bei dem sie gemeldet ist, oftmals also in der Provinz.

Folgende Unterlagen des / der thailändischen Partner/in müssen von einem in Deutschland vereidigten Übersetzer ins Deutsche übersetzt und beglaubigt werden:

  1. Thailändischer Personalausweis (Bat Prachachon) bzw. den Reisepass
  2. Geburtsurkunde
  3. Auszug aus dem Hausregister (Tabien Ban)
  4. Ledigkeitsbescheinigung, die nicht älter als 6 Monate sein darf, bzw. Scheidungsurkunde oder Sterbeurkunde des ehemaligen Ehepartners

Die Botschaft selbst übersetzt keine Dokumente mehr. Sie müssen sich also an die Übersetzungsbüros wenden, die von der Deutschen Botschaft zugelassen sind.

Nun geht es zur Deutschen Botschaft. Hier muss der deutsche Mann oder die deutsche Frau das eigene Ehefähigkeitszeugnis beantragen. Dieses wird vom Standesamt in der Gemeinde, in der der Antragsteller wohnt, ausgestellt. Die Botschaft leitet es an das Standesamt weiter. Der Standesbeamte muss prüfen, ob die gesetzlichen Vorschriften für die Heirat überhaupt erfüllt sind. Dazu sind folgende Unterlagen über die Botschaft nach Deutschland zu senden.

Unterlagen des deutschen Partners:

  1. Personalausweis oder Reisepass
  2. Meldebescheinigung bzw. Abmeldebescheinigung aus Deutschland
  3. Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch
  4. Scheidungsurteil der früheren Ehe mit  Rechtskraftvermerk beziehungsweise die Sterbeurkunde des früheren Ehegatten / Ehegattin

Unterlagen des / der thailändischen Partner/in:

  1. Der Reisepass oder Personalausweis
  2. Geburtsurkunde
  3. Auszug aus dem Hausregister (Tabien Ban)
  4. Ledigkeitsbescheinigung, die nicht älter als 6 Monate sein darf, bzw. Scheidungsurkunde oder Sterbeurkunde des ehemaligen Ehepartners
  5. Falls der / die Thailänder/in früher verheiratet war, das gerichtliche Scheidungsurteil der früheren Ehe bzw. der Sterbeurkunde des früheren Ehepartners

Diese Unterlagen müssen, wie zuvor oben beschrieben, ins Deutsche übersetzt werden . Ob der Standesbeamte in Deutschland auch eine Legalisierung verlangt, ist unterschiedlich. Die Deutsche Botschaft benötigt hierzu 6-8 Wochen, doch wundern  sie sich nicht, wenn es in Einzelfällen vier Monate dauert, denn auch thailändische Behörden sind daran beteiligt.
Haben sie alle benötigten Dokumente, Übersetzungen und eventuell  verlangte Beglaubigungen bekommen, dann erst können und müssen sie bei der Botschaft den Antrag auf Erteilung des eigenen Ehefähigkeitszeugnisses stellen. Der ganze Vorgang kann bis zu 2-3Monaten dauern. Wenn Ihr Ehefähigkeitszeugnis eingetroffen ist.

Wenn sie als Ehepaar in Deutschland wohnen und dann bei ihrem Bezirksstandesamt heiraten wollen, sind die vorzulegenden Unterlagen ihres Thaipartners fast dieselben. Ihr thailändischer Partner benötigt alle zuvor genannten Unterlagen (wie für die Heirat in Thailand) und zusätzlich müssen diese Dokumente von der Deutschen Botschaft noch legalisiert werden. Je nach der Menge der eingegangenen Anträge kann das bis zu acht Wochen dauern kann. Wenn diese Unterlagen fertig sind, unterscheidet sich der Weg ins Eheglück nicht von dem zwischendeutschen Partnern.

Doch erst einmal muss ihre thailändische Freundin oder der Freund nach Deutschland einreisen und dazu benötigt sie /er bekanntlich ein Visum. Lassen sie sich wieder einmal viel Zeit, denn die Botschaft weist extra darauf hin, dass die Einreise eines/einer thailändischen Staatsangehörigen nach Deutschland zum Zwecke der Eheschließung mit einem Touristenvisum (Schengenvisum) nicht zulässig ist. Ihre Freundin benötigt ein „Visum zu Familienzusammenführung“. Unter zwei Monate Bearbeitungszeit geht es nicht, vielleicht dauert es auch länger. Das Antragsformular erhalten sie am Eingang der Deutschen Botschaft, sowie zum Herunterladen von deren Webseite. Füllen sie es vollständig aus, kopieren sie alle Dokumente zweimal und besuchen die Visumabteilung der Botschaft.

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