
Jetzt sind wir bereits drei Monaten in Thailand und haben endlich ein Haus gefunden, was uns gefällt und welches wir gekauft haben. Grund genug euch einige Tipps zu geben.
Tipp 1: Grundsätzliches
Grundsätzlich ist der Erwerb von Land für Ausländer nicht erlaubt. Diese Regelung (Land Code) soll vor ausländischen Investoren schützen. Allerdings kann ein Ausländer unter bestimmten Voraussetzungen Eigentum erwerben und es sogar an eine weitere Person übertragen. Aber dazu im Punkt 6 mehr.
Tipp 2: Haus- bzw. Grundstückssuche
Selbst bauen wollten wir nicht. Davon haben wir keine Ahnung. Also suchten wir nach einem fertigen Haus. Im Internet werden mehrere Objekte angeboten, allerdings waren die meisten Häuser zu teurer. Also fuhren wir die Gegend ab und wurden fündig. Das Haus befand sich zwar im Rohbau, aber wir konnten sehen, welche Baumaterialien verwendet wurden, denn in punkto Qualität gibt es große Unterschiede in Thailand. Gerade bei den Baumaterialien wird gerne gespart. Wenn ihr jemanden kennt, der Erfahrung im Hausbau hat, dann nehmt ihn mit. Eine dritte Meinung ist da immer von Vorteil.
Tipp 3: Vorvertrag, Anzahlung und Reservierung
Hat man sein(e) Traumimmobilie bzw. -grundstück gefunden, ist es üblich diese(s) zu reservieren. Wir mussten eine Anzahlung von 30.000 Baht machen.
Hinweis:
- Lasst euch immer eine Quittung über Barzahlungen ausstellen.
- Es gab Fälle, wo das Grundstück einer anderen Person gehörte. Fragt also den Hausbesitzer nach der Grundstücksurkunde. Darauf muss sein Name stehen.

Zwei Tage später trafen wir uns erneut mit dem Hausbesitzer, um uns den Kaufvertrag (nur für thailändische Personen) anzuschauen. Dieser Vertrag war in thailändischer und englischer Sprache und musste von uns beiden (ich als Zeuge), den Hausverkäufer und einem weiteren Zeugen unterschrieben werden. Mit dem Vertrag und einer weiteren Anzahlung in Höhe von 70.000 Baht durfte das Haus jetzt nur noch an uns bzw. meine Frau verkauft werden.
Hinweis:
- Das Geld für die Anzahlungen (bei uns 100.000 Baht) muss im Vertrag stehen.
Tipp 4: Hausbau
Das ist ein Punkt, der ist sehr wichtig. Ist es möglich während der Bauarbeiten vor Ort zu sein, dann tut es jeden Tag. Wir konnten viele Sachen selbst entscheiden, wie z. B. Steckdosen, Telefon-, Internetanschluss, Badarmaturen, Türen, Farben, Lampen und sogar das Vergrößern des Badezimmers mit dem Entfernen einer Wand. Ansonsten läuft man Gefahr nur Billigware im Haus zu haben. Nur um mal einige Dinge zu nennen. In vielen Fällen konnten wir die Kosten mit dem Hausbesitzer teilen. Die Handwerker in Thailand verdienen nicht viel. So verdient z. B. ein Mann (bei uns) 280 Baht und eine Frau 200 Baht am Tag. Das liegt schon über den Durchschnitt, wie man uns sagte. So ist es wichtig die Handwerker bei Laune zu halten. Bei uns gab es kalte Getränke, aber kein Alkohol.
Tipp 5: Hauskauf und Grundbuchamt

Die letzten Nachbesserungsarbeiten waren erledigt und das Haus war jetzt einzugsfertig. Meine Frau vereinbarte einen Termin mit dem Hausbesitzer beim Grundbuchamt, welcher genug Vertrauen hatte, um den Eigentümerwechsel, bevor wir das Haus komplett bezahlt hatten, zu bestätigen. Im Anschluss bekam sie das Grundbuch (kleines Heft) mit der neuen Adresse ausgehändigt. Ein paar Tage später ging es noch mal zum Grundbuchamt, um den Hauskauf amtlich zu machen. Danach wurde der neue Hausbesitzer (meine Frau) auf der Grundstücksurkunde eingetragen. Das Geld für das Haus wurde dann überwiesen (ohne Gebühren).

Hinweis:
- Auf dem Grundbuchamt wird man gefragt, wem das Geld gehört. Das Geld für das Haus darf nur einer thailändischen Person gehören.
Tipp 6: Vertrag über den Nießbrauch (Usufruct Agreement)
Das Recht des Nießbrauchs bezieht sich auf die Rechte, bei dem ein Ausländer bei Land oder einem Haus für einen unbegrenzten Zeitraum das Recht auf Besitz, Nutzung und Genuss herstellen kann, sowie auf Pacht von Land auf dem das Haus steht. Dieser Vertrag muss beim Grundbuchamt mit dem Haus- bzw. Landbesitzer (meine Frau) vereinbart werden.
Vorteile des Nießbrauch-Vertrags:
- lebenslange Nutzung einer Immobilie
- Schutz im Falle einer Scheidung oder Tod des thailändischen Ehepartners
- Recht auf uneingeschränkte Nutzung, auch Vermietung
- Übertragung der Rechte und Besitz auf eine andere Person (kein Verkauf)
Die Kosten für den Nießbrauch-Vertrag betragen 10.000 Baht. Nach Vertragsabschluss wurde mein Name auf der Grundstücksurkunde eingetragen. Bei Problemen bzgl. der Nutzungsrechte für das Haus zeigt man einfach die Grundstücksurkunde. Der Original-Vertrag wird beim Grundbuchamt hinterlegt und kann dort jederzeit eingesehen werden.
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Tags: Haus kaufen