Okt 06 2008
Arbeiten in Thailand ohne Arbeitserlaubnis ist illegal

Da ich oft gefragt werde, ob und wie man in Thailand arbeiten kann, habe ich mich mit diesem Thema etwas intensiver beschäftigt, um einigen Lesern hier, eventuell ihre Fragen zu beantworten. Grundsätzlich dürfen Ausländer in Thailand arbeiten. Entweder als Arbeitnehmer in einem Unternehmen oder selbstständig als Anteilhaber in der eigenen Firma. (Auf das Thema Firmangründung im Einzelnen gehe ich im nächsten Beitrag etwas genauer ein. Es würde hier ansonsten den Rahmen sprengen.) Für beides braucht man auf jeden Fall eine Genehmigung. Ein Arbeitsverhältnis besteht, wenn man innerhalb Thailands für seine verrichtete Arbeit Geld von Kunden oder Firmen in Thailand bekommt. Arbeitet man während seines Thailandaufenthalts mit Wohnsitz und Arbeitsstelle in Deutschland für ausländische Firmen oder Kunden, wo das Geld außerhalb Thailands bereits versteuert wird (Doppelabkommen), besteht kein thailändisches Arbeitsverhältnis. Werden Ausländer erwischt, ohne eine gültige Arbeitserlaubnis vorweisen zu können, müssen sie mit erheblichen Strafen rechnen und werden als Persona Non-Grata des Landes verwiesen. Das gilt auch, wenn man außerhalb des in der Arbeitsgenehmigung beschriebenen Jobs arbeitet. Jede Arbeit, die nicht ausdrücklich genehmigt ist, bleibt illegal.
Arbeitserlaubnis für Thailand
Wie beantragt man die Arbeitserlaubnis? Zuerst muss man bei der Thailändischen Botschaft oder Konsulat das Non-Immigrant Visum B (Business) beantragen (hier mehr Details zum Visum). Für diesen Visumsantrag ist eine schriftliche Begründung und ein Schreiben des zukünftigen Arbeitgebers in Thailand erforderlich, d.h. man muss sich vorab um eine Arbeitsstelle in Thailand bemühen. Ich habe viele Ausländer kennengelernt, die als Lehrer in Thailand arbeiten. Aber auch Stellenangebote, wie Arzt, Hotelpersonal, Internet Sales Agents, Dolmetscher, Reiseführer, Operator usw. findet man im Internet (z. B. im Forum auf thaivisa.com). Danach wird ein Aufenthalt von 90 Tagen genehmigt. Innerhalb dieses Zeitraums muss die Arbeitsgenehmigung beantragt werden. In zwei Behörden in Bangkok kann man den Antrag stellen. Ausländer, die in großen Firmen mit mindestens 30 Millionen Baht eingetragenem Kapital und BOI-Privilegien oder in internationalen Niederlassungen arbeiten möchten, können sich über eine schnelle Bearbeitung des Antrags freuen. Ansonsten muss man sich auf einen langen Prozess zwischen Department of Employment, Arbeitsministerium und Immigration Behörde einstellen. Die Genehmigung ist an einigen Bedingungen geknüpft, welche immer wieder von den Ministerien diskutiert werden. Die Details dieser Vorschriften sind sehr transparent. Am besten man lässt sich diese Bedingungen vorab vom Department of Employment oder der Botschaft geben.
Für die Beantragung der Arbeitserlaubnis benötigt man folgende Unterlagen:
- Kopie vom Reisepass mit dem Non-Immigrant Visum B, unterschrieben und mit Firmenstempel
- Details über Ausbildung und Tätigkeit in Deutschland (müssen englisch oder thailändisch sein)
- Gesundheitsbescheinigung
- drei Passbilder
- Organisationsdiagramm der zukünftige Firma mit Namen und Positionen
- Anzahl der bereits arbeitenden Ausländer (die Gesamtanzahl Thai und Deutsch muss aufgeführt werden)
- Zertifikat der Registrierung der Firma
- Sharholderliste der Firma
- Lageplan der Firma, Wohnsitz, Arbeitsplatzbeschreibung
Die Kosten für die Arbeitserlaubnis hängen von der Art und dem Zeitraum ab (750 – 3.000 Baht). Anfangs wird die Arbeitserlaubnis für den Zeitraum, den das Visum im Reisepass ausweist, ausgestellt. Für die Verlängerung muss man rechtzeitig vor Ablauf des Visums zum Labour Department gehen. Überschreitet man diesen Termin verfällt die Arbeitsgenehmigung und man muss sie erneut beantragen. Die Verlängerung wäre für weitere 90 Tage. Sollte man sich für einen Jahresaufenthalt entschlossen haben, muss man vorerst ein Antrag bei der Immigration Behörde für ein Jahresvisum stellen. Während der Bearbeitungszeit bekommt man vorübergehend eine Aufenthaltsgenehmigung für jeweils 30 Tage ausgestellt. Die Jahresarbeitserlaubnis muss danach nur noch jährlich verlängert werden.
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