Archiv für die Kategorie 'Recht'

Nov 02 2009

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Thaitoday

Visarun

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Ich komme gerade von meinem allerersten Visarun in Thailand.

Schon die Fahrt Richtung Kambodscha war turbulent. Erst hörten wir Katzengeräusche im Auto. Lustigerweise hatte wir am gestrigen Abend eine kleine Katze gefunden, welche wir bei uns im Garten schliefen ließen. Diese hat es doch tatsächlich geschafft in den Motorraum zu klettern, wo Sie festgekrallt auf dem Ersatzreifen sass. Da wir bereits 10 Minuten unterwegs waren, konnten wir vom Glück sprechen, dass sie nicht auf irgendwelche heißen Motorteile gefallen ist. Gut ist aber nix passiert. Der kleinen Katze geht es gut.

Weiter ging es, von einem Schlagloch zum nächsten. Die Straßen hier im Nord-Osten von Thailand werden immer schlechter. Es macht wirklich keinen Spaß mit dem Auto zu fahren. Bei der Ankunft machte ich auch einen fatalen Fehler, der Gott sei Dank noch gut ausging. Ich hatte das Auto auf einem unbewachten Parkplatz stehen lassen, obwohl ich immer wieder gehört habe, dass man so etwas nicht machen soll. In dem Moment hatte ich das irgendwie total vergessen. Und dann tatsächlich auf dem Rückweg zum Auto fummelte doch ein Typ an den Scheibenwischern herum. Nicht weil er die Scheibe sauber machen wollte – er war gerade dabei die Dinger abzuschrauben. Nachdem er uns sah, hat er schnell die Finger vom Auto gelassen und wie es in Thailand so üblich ist, lachte er. Wahrscheinlich hat er auch eine riesen Schreck bekommen. Aber gut, dass der Visarun nur 30 Minuten dauerte.  Wer weiß, was 1-2 Stunden später gewesen wäre?

Der Visarun an sich ist sehr einfach. Man braucht den Reisepass, ein Passfoto und 1.500 Baht. Dann kommt jemand – Thai – und fragt, ob wir ein Visarun machen wollen. Er läuft dann mit euch zur ersten Passport-Kontrolle auf thailändischer Seite. Dann geht es über die Grenze 100 Meter zum nächsten Häuschen, wo er dann mit dem Reispasse für euch die Formulare ausfüllt. Die Unterlagen unterschreibt ihr nur und bezahlt 1.200 Baht. Danach geht es direkt auf die andere Straßenseite zum nächsten Häuschen, wo man die Departure Card und den Einreisestempel (3 Monate Thailand) für 300 Baht bekommt. Zum Schluss geht es zurück zur Passport-Kontrolle, wo dann der Stempel auf die Departure Card kommt. Für das Ausfüllen der Formulare usw. gibt man dem Thai 100-150 Baht. Somit sind alle glücklich und man hat ein frisches 3-Monats-Visum.

Ich hoffe ich habe nichts vergessen. Wenn doch, dann schreibt mir ein Kommentar.

Übrigens man bekommt auch 1-Monats-Visum für Kambodscha (siehe Foto). Es kommen bekanntlich sehr viele hierher, wegen dem Glücksspiel, was in Thailand verboten ist. Man kann in Kambodscha aber auch sehr günstig einkaufen.

Visarun-Thailand

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Mrz 16 2008

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Dave

Erlöschen des Aufenthaltstitels bei Ausreise aus Deutschland

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Ausländerbehörde BerlinWenn ein Thailänder/in aus Deutschland nach Thailand ausreist, sollte er/sie die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen kennen. Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt in Deutschland kann bei längerer Ausreise erlöschen. Eine erneute Einreise wäre dann nur noch mit Visum möglich. Der Aufenthaltstitel erlischt grundsätzlich dann, wenn Sie nicht innerhalb von sechs Monaten oder einer von der Ausländerbehörde bestimmten längeren Frist wieder einreisen. Sollte die Ausreise länger als 6 Monate sein, kann man bei der Ausländerbehörde einen Antrag auf Fristverlängerung stellen. Das muss aber unbedingt vor Ausreise geschehen. Wenn der Grund der Ausreise im Sinne der Bundesrepublik ist und man eine Niederlassungserlaubnis besitzt, wird in der Regel der Antrag genehmigt.

Jetzt kommt das eigentlich Interessante. Es gibt Ausnahmen. Auf einigen thailändischen Webseiten wurde darüber nicht berichtet. Insofern möchte ich hier darauf hinweisen.

Die Niederlassungserlaubnis (bisherige unbefristete Aufenthaltserlaubnis) erlischt nicht,

  1. wenn man mindestens 15 Jahre in Deutschland lebt und der Lebensunterhalt gesichert ist und
  2. wenn man mit einem deutschen Staatsangehörigen verheiratet ist und kein besonderer Ausweisungsgrund vorliegt. Die Ehe hat in Thailand sowie in Deutschland fortbestand.

Die Ausländerbehörde stellt eine Bescheinigung als Nachweis des Fortbestehens der Niederlassungserlaubnis bzw. der Erlaubnis zum Daueraufenthalt aus. Diese Bescheinigung, kann für die Wiedereinreise erforderlich sein. Die Gebühr für die Ausstellung dieser Bescheinigung beträgt 10,- €.

Weitere Informationen zum Erlöschen des Aufenthaltstitels hier.

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Mrz 01 2008

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Ning

Heiraten in Thailand

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Heirat in Thailand

Eine Eheschließung in Thailand erfolgt vor dem thailändischen Standesbeamten eines Bezirksamtes (Amphur). Sie können überall in Thailand zum Bezirksamt gehen, um ihren Partner zu heiraten, doch bei der lokalen Behörde in Bangrakm nahe der Silom Road, sind Ausländer wohl bekannt und sie benötigen keine Üersetzung der Unterlagen. Eine Eheschließung nach buddhistischen Ritual entspricht nicht den gesetzlichen Erfordernissen und wird in Deutschland nicht anerkannt.

Die Voraussetzungen, die ein thailändischer Staatsangehöriger nach seinem Heimatrecht für ein Eheschließung erfüllen muss, sind folgende Dinge:

  1. Das gesetzliche Mindestalter des / der thailändischen Verlobten von 20 Jahren
  2. Volle Geschäftsfähigkeit
  3. Kein verwandtschaftliches Verhältnis der Verlobten zueinander
  4. Ledigkeit bzw. rechtskräftige Auflösung einer früheren Ehe, wobei der / die Thailänder/in nach einer Scheidung 310 Tagen warten muss
  5. Ehefähigkeitszeugnis und Konsularbescheinigung, welches sich der / die Thailänder/in bei dem Bezirksamt besorgen muss, bei dem sie gemeldet ist, oftmals also in der Provinz.

Folgende Unterlagen des / der thailändischen Partner/in müssen von einem in Deutschland vereidigten Übersetzer ins Deutsche übersetzt und beglaubigt werden:

  1. Thailändischer Personalausweis (Bat Prachachon) bzw. den Reisepass
  2. Geburtsurkunde
  3. Auszug aus dem Hausregister (Tabien Ban)
  4. Ledigkeitsbescheinigung, die nicht älter als 6 Monate sein darf, bzw. Scheidungsurkunde oder Sterbeurkunde des ehemaligen Ehepartners

Die Botschaft selbst übersetzt keine Dokumente mehr. Sie müssen sich also an die Übersetzungsbüros wenden, die von der Deutschen Botschaft zugelassen sind.

Nun geht es zur Deutschen Botschaft. Hier muss der deutsche Mann oder die deutsche Frau das eigene Ehefähigkeitszeugnis beantragen. Dieses wird vom Standesamt in der Gemeinde, in der der Antragsteller wohnt, ausgestellt. Die Botschaft leitet es an das Standesamt weiter. Der Standesbeamte muss prüfen, ob die gesetzlichen Vorschriften für die Heirat überhaupt erfüllt sind. Dazu sind folgende Unterlagen über die Botschaft nach Deutschland zu senden.

Unterlagen des deutschen Partners:

  1. Personalausweis oder Reisepass
  2. Meldebescheinigung bzw. Abmeldebescheinigung aus Deutschland
  3. Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch
  4. Scheidungsurteil der früheren Ehe mit  Rechtskraftvermerk beziehungsweise die Sterbeurkunde des früheren Ehegatten / Ehegattin

Unterlagen des / der thailändischen Partner/in:

  1. Der Reisepass oder Personalausweis
  2. Geburtsurkunde
  3. Auszug aus dem Hausregister (Tabien Ban)
  4. Ledigkeitsbescheinigung, die nicht älter als 6 Monate sein darf, bzw. Scheidungsurkunde oder Sterbeurkunde des ehemaligen Ehepartners
  5. Falls der / die Thailänder/in früher verheiratet war, das gerichtliche Scheidungsurteil der früheren Ehe bzw. der Sterbeurkunde des früheren Ehepartners

Diese Unterlagen müssen, wie zuvor oben beschrieben, ins Deutsche übersetzt werden . Ob der Standesbeamte in Deutschland auch eine Legalisierung verlangt, ist unterschiedlich. Die Deutsche Botschaft benötigt hierzu 6-8 Wochen, doch wundern  sie sich nicht, wenn es in Einzelfällen vier Monate dauert, denn auch thailändische Behörden sind daran beteiligt.
Haben sie alle benötigten Dokumente, Übersetzungen und eventuell  verlangte Beglaubigungen bekommen, dann erst können und müssen sie bei der Botschaft den Antrag auf Erteilung des eigenen Ehefähigkeitszeugnisses stellen. Der ganze Vorgang kann bis zu 2-3Monaten dauern. Wenn Ihr Ehefähigkeitszeugnis eingetroffen ist.

Wenn sie als Ehepaar in Deutschland wohnen und dann bei ihrem Bezirksstandesamt heiraten wollen, sind die vorzulegenden Unterlagen ihres Thaipartners fast dieselben. Ihr thailändischer Partner benötigt alle zuvor genannten Unterlagen (wie für die Heirat in Thailand) und zusätzlich müssen diese Dokumente von der Deutschen Botschaft noch legalisiert werden. Je nach der Menge der eingegangenen Anträge kann das bis zu acht Wochen dauern kann. Wenn diese Unterlagen fertig sind, unterscheidet sich der Weg ins Eheglück nicht von dem zwischendeutschen Partnern.

Doch erst einmal muss ihre thailändische Freundin oder der Freund nach Deutschland einreisen und dazu benötigt sie /er bekanntlich ein Visum. Lassen sie sich wieder einmal viel Zeit, denn die Botschaft weist extra darauf hin, dass die Einreise eines/einer thailändischen Staatsangehörigen nach Deutschland zum Zwecke der Eheschließung mit einem Touristenvisum (Schengenvisum) nicht zulässig ist. Ihre Freundin benötigt ein „Visum zu Familienzusammenführung“. Unter zwei Monate Bearbeitungszeit geht es nicht, vielleicht dauert es auch länger. Das Antragsformular erhalten sie am Eingang der Deutschen Botschaft, sowie zum Herunterladen von deren Webseite. Füllen sie es vollständig aus, kopieren sie alle Dokumente zweimal und besuchen die Visumabteilung der Botschaft.

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