Immobilienerwerb

Grundsätzlich ist der Erwerb von Land in Thailand für Ausländer nicht erlaubt. Diese Regelung (Land Code)  soll vor ausländischen Investoren schützen. Allerdings kann ein Ausländer unter bestimmten Voraussetztungen Eigentum erwerben. Hierbei unterscheidet man zwischen Privatpersonen und Unternehmen. Sollte man ein Grundstück nach Eheschließung mit einer Thailänderin kaufen, empfiehlt es sich eine Gütertrennung mit dem Ehepartner zu vereinbaren. Diese Vereinbarung muss vor dem Hauskauf unter Beglaubigung zweier Zeugen in das Eheregister eingetragen werden. Es besteht die Möglichkeit mit der thailändischen Ehefrau ein lebenslanges Wohnrecht zu vereinbaren ohne gegen das geltende Recht zu verstoßen. 

Beim Eigentumserwerb einer ausländischen Privatperson darf die maximale Größe des Grundstücks nicht mehr als 1.600 qm haben. Das betrifft vor allem ausländische Familien. Voraussetzung ist eine Investition von ca. 40.000 Baht für mindestens drei Jahre.

Immobilien in Thailand

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