Steuern

Die Einkommenssteuer wird in Thailand in drei Kategorien eingeteilt
- Körperschaftssteuer
- Mehrwertsteuer oder spezielle Gewerbesteuer
- Persönliche Einkommenssteuer
Körperschaftssteuer
Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit, die in Thailand tätig sind, zahlen Einkommenssteuer mit einem Steuersatz von 30 % des Nettogewinns. Abhängig von ihrer Aktivität, zahlen Stiftungen und Vereinigungen Einkommensteuer mit einem Steuersatz von zwei bis zehn Prozent des Bruttogewinnes des Geschäftes. Internationale Transportgesellschaften unterstehen einem Steuersatz von drei Prozent des Bruttoeinkommens des Unternehmens und drei Prozent der Bruttofrachteinnahmen.
Alle Gesellschaften, die gemäßthailändischen Gesetzes eingetragen sind, unterliegen der Besteuerung, wie es in dem Steuergesetz festgesetzt ist. Sie unterliegen auch der Einkommenssteuer auf Einkommen, das aus Quellen innerhalb und außerhalb Thailands Stammt. Ausländische Firmen, die nicht in Thailand eingetragen sind oder sich nicht in Thailand befinden, unterliegen nur der Steuer auf Einkommen, das aus Quellen innerhalb Thailands stammt.
Ein körperschaftlicher Steuerzahler muss eine halbjährliche Erklärung einreichen und 50 Prozent der geschätzten Jahreseinkommenssteuer bis Ende des achten Monats des Abrechungszeitraums bezahlen. Wenn man die Bezahlung der geschätzten Steuer versäumt oder mehr als 25 Prozent unterbezahlt, muss der Steuerzahler eine Gebühr von 20 Prozent des Defizitbetrages zahlen.
Mehrwertsteuer
Das Mehrwertsteuer-System (VAT), gemäß der neuen Steuereinteilung. ist der Wert der bei jeder Produktionsphase hinzugefügt wird. 7% Diese Steuer entrichten: Hersteller, Dienstleistungsanbieter, Großhändler, Einzelhändler, Exporteure und Importeure. Die Mehrwertsteuer (VAT) muss monatlich bezahlt werden und kalkuliert sich folgendermaßen:
- Geschuldete Steuer
- Vorsteuerabzüge
- bezahlte Steuer
Wenn das Resultat dieser Berechnung ein positiver Betrag ist, muss der Betriebsleiter dem Finanzamt die übrige Steuer spätestens 15 Tage nach jedem Monatsende bezahlen.
Einkommenssteuer
Die Vorsteuer (Withholding Tax) ist eine Quellensteuer auf das Einkommen von Privatpersonen und Unternehmen, ist also Einkommens- und Körperschaftssteuer. Sie ist keine zusätzliche Steuer, sondern ist lediglich eine Erhebungsform der Einkommenssteuer. Für ausländische Unternehmen gilt, dass bei geringerer Zugriffsmöglichkeit des thailändischen Finanzamts eine höhere Quellensteuer verlangt wird, also wenn nur vorübergehend und ohne Niederlassung in Thailand Geschäfte gemacht werden.
Diese Vorsteuer kann in Deutschland, in Österreich und in der Schweiz ebenso, mit den dortigen Steuererklärungen eingereicht und abgerechnet werden.
Zahlt ein thailändischen Unternehmen an eine deutsch Firma Daarlehenszinsen, dann sind von den Zinsen 15 % Quellensteuer Thailand einzubehalten und abzuführen. Zu dieser abgezogenen Quellensteuer ist bei der Direktion des zuständigen thailändischen Finanzamtes ein „Non Resident Withholding Tax Deduchion Certification“, zu beantragen und auszufüllen.
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