Visum für Thailand

Jeder Ausländer, der nach Thailand einreisen will und länger als 30 Tage bleibt, benötigt ein Visum. Leider ändert die Immigration (Ausländerbehörde) die Visumvorschriften zumindest etwa einmal im Jahr. Denken Sie bei jedem Visum daran, dass Ihr Reisepass mindestens 6 Monate länger gültig sein muss, als das Visum gilt. Für Touristen, die in Thailand Urlaub machen wollen, gibt es ein Touristenvisum und das „Visa on Arrival“ welches Ihnen bei der Ankunft in Thailand, meist also auf dem Bangkoker Flughafen, in den Reisepass gestempelt wird. Wer in Thailand arbeiten will oder hier seine thailändische Familie hat, benötigt hingegen ein Non-Immigrantvisum. Das Visum für Touristen der meisten Länder ist automatisch 30 Tage gültig, ohne dass sie vorher ein Visum von einer thailändischen Botschaft oder Konsulat beantragen müssen. Achten Sie darauf, dass Ihr Reisepass noch mindestens 6 Monate gültig ist! Jedes Visum (1 Einreise) ist ab Ausstellungstag drei Monate gültig. Innerhalb dieser Zeit muß der Antragsteller eingereist sein, ansonsten muß ein neues Visum beantragt werden.
Touristenvisum
Ein Touristenvisum bekommt jeder deutsche Tourist automatisch mit dem Reisepass. Kinderpässe werden in diesem Fall nicht akzeptiert. Mit dem Touristenvisum können Sie Ihren Aufenthalt einmal für 30 Tage verlängern, d.h. eine Aufenthaltsdauer von maximal 60 Tagen. Für Mehrfacheinreisen stellen die Thai-Botschaften oftmals keine Visa mehr aus. Früher konnte man mit einer Ausreise in ein Nachbarland, wie z.B. Laos, Kambodscha oder Malaysia das Visum bei Einreise mit einem frischen Stempel verlängern. Das geht nun nicht mehr. Mit dem Touristenvisum dürfen Sie in Thailand nicht arbeiten. Es sei denn Sie haben das Visa O oder B.
Checkliste:
- Rückflug- oder Weiterflugticket
- Reisepass mindestens noch 6 Monate Jahr gültig
- Kinderpässe werden nicht anerkannt
- Verlängerung: 1x 30 Tage
- Aufenthaltsdauer: 60 Tage ( je Einreise)
- Mehrfacheinreise: In den Nachbarländern Thailands stellen die Thai- Botschaften oftmals keine Visa mit Mehrfacheinreise aus
- Arbeitsaufnahme: Strikt verboten
Non-Immigrantvisum (O)
Für das Non-Immigrantvisum (90 Tage) benötigen Sie einen gültigen Reisepass mit Fotokopien. Der Pass muss 6 Monate länger gültig sein, als die beantragte Visumverlängerung. Das Non-Immigrantvisum bekommen Sie nur mit einem thailändischen Ehepartner oder als Renter, wenn Sie älter als 50 Jahre sind.
Als Ehepaar benötigen Sie die Heiratsurkunde, Passfotos und eine Arbeitsbescheinigung des Antragsstellers, sofern er in Deutschland arbeitet oder ein Nachweis, dass das notwendige Geld regelmäßig nach Thailand überwiesen wird (in Form eines Kontoauszugs). Der thailändische Ehepartner benötigt eine ID-Karte (Bat Prachachon) und die Hausregistrierung (Tabien Baan) ggf. auch die Geburtsurkunden der Kinder. Die Ausstellung der Non-Immigrantvisa ist nur in Botschaften und Konsulaten außerhalb Thailands. Die Aufenthaltsdauer beträgt 90 Tage (je Einreise). Eine Verlängerung ist 1 x 14 Tage (abhängig vom Beamten) möglich. Bei Mehrfacheinreisen (wenn Sie zwischenzeitlich nach Deutschland müssen) müssen Sie das „Multiple Entry Visa“ beantragen.
Als Renter benötigen Sie ebenfalls einen Reisepass, welcher ausreichend lange gültig ist und eine Kopie davon. Außerdem ein Passfoto und einen Einkommensbescheid z.B. von der Bank. Die Ausstellung, Aufenthaltsdauer, Verlängerung und das „Multiple Entry Visa“ bei Mehrfacheinreise ist wie bei den Eheleuten geregelt (sihe oben).
Checkliste:
- Reisepass und Fotokopien
- Passport muss 6 Monate länger gültig sein
- Passfotos 4 x 6 cm
- Heiratsurkunde
- Arbeitsbescheinigung des Antragsstellers oder Kontobeleg über regelmäßiges Einkommen
- evt. letzte Steuererklärung
- bei Rentnern: Einkommensbeleg der Bank
- ID-Karte (Bat Prachachon) und Hausregistrierung (Tabien Baan) ggf. Geburtsurkunden des thailändischen Ehepartners
- Ausstellung: nur in Botschaften und Konsulaten außerhalb Thailands
- Aufenthaltsdauer: 90 Tage (je Einreise)
- Verlängerung: 1 x 14 Tage (abhängig vom Beamten)
- Mehrfacheinreise: als „Multiple Entry Visa“ beantragen
- Gebühren: 49 Euro
Verlängerung des Non-Immigrantvisum (O) um 12 Monate
Das oben aufgeführte, außerhalb von Thailand ausgestellte Non-Immigrant-Visa kann jährlich in Thailand verlängert werden. Dazu müssen Sie rechtzeitig zu einem Immigrantbüro in Thailand gehen. Diese Büros finden Sie in jeder größeren Stadt. Wer unter 50 Jahre ist, muss ein Einkommen von mindstens 40.000 Baht (z. Z. etwa 900 Euro) haben. Die alte Regelung mit 400.000 Baht (z. Z. etwa 9.000 Euro) auf einem Konto gibt es nicht mehr, bzw. gilt nur noch für Rentner, die über 50 Jahre alt sind. Das Einkommen kann auch vom thailändischen Partner erbracht werden. Für die Antragssteller früherer Jahre bleibt alles unverändert. Die Verlängerung des Non-Immigrantvisums ist ein Jahr gültig und kann jährlich verlängert werden. Die Gebühren für die Verlängerung betragen 1.900 Baht.
Rentern (über 50 Jahre) benötigen für die Verlängerung des Non-Immigrantvisums ein Bankguthaben in Thailand von 800.000 Baht, welches vor Antragsstellung mindestens drei Monate gutgeschrieben sein muss. Das Geld muss jederzeit verfügbar sein und darf nicht fest angelegt sein. Oder man hat ein Einkommen von 65.000 Baht im Monat. Eine niedrigere Rente kann mit dem Bankguthaben ausgeglichen werden. Die Gültigkeit, Verlängerung und Gebühren sind wie bei den Eheleuten.
Checkliste:
- Ausstellung: Immigration Office in Thailand
- Einreise mit Non-Immigrantvisum
- Bankguthaben in Thailand ab 400.000 Baht
- unter 50 Jahre: Einkommen von mindstens 40.000 Baht im Monat
- verheiratet und über 50 Jahre: Bankguthaben in Thailand ab 400.000 Baht
- über 50 Jahre: Bankguthaben in Thailand ab 800.000 Baht (muss bei Antragstellung schon 3 Monate auf dem Konto sein und verfügbar sein oder ein Einkommen von mindestens 65.000 Baht (z.B. dt. Rente) im Monat
- Einkommen zusammen mit dem thailändischen Partner
- 1 Jahr gültig
- Verlängerung: jährlich
- Gebühren: 1.900 Baht
Non-Immigrantvisum Business (B)
Wenn Sie in Thailand arbeiten möchten, brauchen Sie das Non-Immigrantvisum B. Dieses Visum können Sie bei den thailändischen Botschaften und Konsulaten beantragen. Die Aufenthaltsdauer sind 90 Tage. Danach muss man das Visum bei einem Immigrant Office in Thailand verlängern. Die Voraussetzung für das B-Visum ist der Nachweis über die zukünftige Tätigkeit in Thailand.
Die aktuellen Voraussetzungen zur Verlängerung des Non-Immigrantvisum B sind, Ihre Firma oder die in der Sie arbeiten muss für Thailand „nützlich“ sein und das eingetragene Kapital muss mindestens 2 Mio. Baht betragen, wovon mindestens eine Million eingezahlt ist. Des Weiteren müssen auf einen ausländischen Arbeitnehmer (einschließlich dem Geschäftsführer oder Direktor) mindestens vier Thai-Arbeitnehmer kommen. Bei der Visumverlägerung müssen der Reisepass und ein Satz Fotokopien, 2 Passfotos und ein Brief der Firma, in der die Art des Unternehmens beschrieben ist, vorgelegt werden. Außerdem noch eine Begründung für die Beschäftigung des Ausländers mit seinem Verdienst und Lebenslauf und die Anzahl der thailändischen und ausländischen Mitarbeiter mit einer Kopie der Arbeitsgenehmigung bzw. Ihres Antrags und der Firmenbilanz. Ein Nachweis über gezahlte Steuern, eine Bestätigung, dass das Unternehmen ordentlich registriert ist und die Geschäftslizenz des Unternehmens muss ebenfalls vorgelegt werden. Bei einige Branchen, wie z.B. bei der Touristikbranche gibt es zusätzliche Voraussetzungen, wie die Anzahl der Touristen usw. Die Visumverlängerung kostet momentan 1.900 Baht und dauert de zeit rund 40 Tage. Sie erhalten zu Beginn eine kurzzeitige Verlängerung und müssen noch ein paar Mal zur Immigration gehen, bis Sie Ihre Verlängerung auf ein Jahr im Reisepass stehen haben.
Checkliste:
- Ihre Firma muss für Thailand „ nützlich“ sein
- eingetragene Kapital von 2 Mio. Baht
- auf einem ausländischen Arbeitnehmer müssen mindestens vier Thai-Arbeitnehmer kommen
- Reisepass und Fotokopien
- 2 Passfotos 4 x 6 cm
- Begründung für die Beschäftigung mit dem Verdienst, Lebenslauf und Anzahl der thailändischen und ausländischen Mitarbeiter
- Kopie der Arbeitsgenehmigung bzw. Ihres Antrags
- Firmenbilanz
- Nachweis über gezahlte Steuer
- Bestätigung über Firmenregistrierung und Geschäftslizenz
- Mehrwertsteuer-Anmeldung („Por Por 20“) und Liste der Gesellschafter
- Lageplan der Firma
Residenzvisum (Dauervisum)
Für diese lebenslange Aufenthaltsgenehmigung brauchen Sie drei aufeinander folgende Jahre durchgehend ein Non-Immigrantvisum für jeweils ein Jahr.
Die Immigration stellt jährlich pro Land maximal 100 Residenzvisa aus. Wenden Sie sich bitte an das Hauptbüro in Bangkok im 3. Stock, Zimmer 301 Tel: 0 2287 3117, 0 2287 3101-10 Durchwahl 2234-5. Die Inhaber eines Residenzvisum müssen sich vor einer geplanten Auslandsreise mit Ihrem Reisepass, dem Residenzbuch, der Ausländerkarte, einem Passbild und gegebenenfalls der Arbeitsgenehmigung (Workpermit) bei der Immigration melden und ein Non-Quota Immigration Visum beantragen. Binnen eines Jahres muss der Immigrant erneut erscheinen, um sein Visum bestätigen zu lassen.
Auch beim Residenzvisum gibt es zahlreiche Versionen und hier kommt es darauf an, ob Sie ein Condominium (Apartment) kaufen wollen, Geld langfristig deponieren oder in ein Unternehmen investieren. Wenn Sie ein Apartment kaufen wollen, benötigen Sie zum Residenzvisum-Antrag eine persönliche Information über sich selbst, ein Gesundheitszertifikat eines Krankenhauses, das nicht älter als drei Monate sein darf, die Bestätigung Ihrer Botschaft, dass Sie sich in Ihrer Heimat nicht strafbar gemacht haben oder hatten, eine Bankbestätigung der Geldüberweisung aus dem Ausland nach Thailand für den Apartmentkauf, Kopien Ihres Reisepasses und der Kaufvertrag des Apartments. Diese müssen Sie von einem dazu berechtigten Übersetzungsbüro zuvor ins Thailändische übersetzen lassen.
Für eine Ausreise müssen Sie das „Re-Entry Permit“ beantragen, ansonsten verfällt Ihr Dauervisum. Die Gebühren für die Beantragung des Residenzvisum sind 7.600 Baht, welche bei Ablehnung nicht erstattet werden. Nach positivem Bescheid muss man 191.400 Baht bzw. 95.700 Baht bei Thai-Deutsch-Eheleuten bezahlen.
Checkliste:
- Persönliche Imformation über sich selbst
- Gesundheits-Zertifikat eines Krankenhauses, das nicht älter als drei Monate ist
- Bestätigung Ihrer Botschaft, dass Sie in Ihrer Heimat nicht strafbar gemacht haben oder hatten
- Bankbestätigung der Geldüberweisung aus dem Ausland nach Thailand für den Apartmentkauf
- Kopien Ihres Reisepasses
- Kaufvertrag des Apartments
- Ausstellung: Immigration Office in Bangkok Soi Suan Plu Sathornm, Bangkok 10120, Zimmer 301, Tel. 0 237 3117 oder 0 287 3101
- Voraussetzung: 3 erteilte Jahresvisa
- Aufenthaltsdauer: Dauerhaft
- Ausreise aus Thailand: „Re-Entry Permit“ beantragen (sonst verfällt Dauervisum)
- Gebühren: 7.600 Baht für Beantragung (wird bei Ablehnung nicht erstattet) und nach positivem Bescheid: 191.400 Baht bzw. 95.700 Baht bei Thai-Verheirateten
Weitere Inhalte
- Feiertage
- Steuern
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- Verkehrsmittel
- Immobilienerwerb
- Heiraten in Thailand
- Internet in Thailand
- Geld in Thailand
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